Der pommersche Greif
Der Greif ist ein Märchen- und Fabelwesen und als solches ein Riesenvogel mit Menschenkopf und Löwentatzen. Das Wort stammt letztendlich aus dem Assyrischen und gelangt über das Griechische und Lateinische ins Germanische. Das pommersche Herzogshaus führte seit 1241 den Greifen in ihrem Wappen und wird deshalb auch als “Geschlecht der Greifen” bezeichnet: Mit Bogislaw XIV. starb 1637 das Geschlecht der Greifen in der männlichen Linie aus.
Barnim I.- Barnim II.
- Barnim III.
- Barnim IV.
- Barnim V.
- Barnim VI.
- Barnim VII.
- Barnim VIII.
- Barnim XI.
- Barnim XII.
- Bogislaw I.
- Bogislaw II.
- Bogislaw IV.
- Bogislaw V.
- Bogislaw VI.
- Bogislaw VII.
- Bogislaw VIII.
- Bogislaw IX.
- Bogislaw X.
- Bogislaw XIII.
- Bogislaw XIV.
- Erdmann
- Erich I.
- Erich II.
- Franz I.
- Franz II.
- Georg I.
- Joachim
- Johann
- Johann Friedrich
- Kasimir I.
- Kasimir II.
- Kasimir IV.
- Kasimir V.
- Kasimir VI.
- Kasimir VII.
- Kasimir IX.
- Otto I.
- Otto II.
- Otto III.
- Philip
- Ratibor I.
- Swantibor III.
- Swantibor IV.
- Swantibor V.
- Ulrich
- Wartislaw I.
- Wartislaw III.
- Wartislaw IV.
- Wartislaw V.
- Wartislaw VI.
- Wartislaw VII.
- Wartislaw VIII.
- Wartislaw IX.
- Wartislaw X.
Maßeinheiten
Dies stellt einen ersten Versuch dar, den Lesern etwas Klarheit über die pommerschen Maße zu verschaffen. Einige Dinge sind allerdings noch mit Vorsicht zu genießen, da keine Spezialiteratur vorlag, sondern die Informationen nur aus diversen Büchern extrahiert wurde. Vielleicht findet es der Leser trotzdem interessant.
Bei Hinweisen, Ergänzungen und Fehlern bin ich über eine E-mail sehr dankbar.
Längenmaße
Fuß
1 Fuß | = 0,292 m |
12 Fuß | = 1 rheinländische Rute |
16 Fuß | = 1 alte pommersche Rute |
Rute
Bei der Rute ist zwischen alte pommerscher, neuer pommerscher und rheinländischer Rute zu unterscheiden.
1 alt pom. Rute | = 16 Fuß |
1 alt pom. Rute | = 14 Fuß 10 2/3 Zoll [1930] |
1 alt pom. Rute | = 4,67 m [1930] |
1 rheinländische Rute | = 12 Fuß |
1875 rheinländische Ruten | = 1 Meile (1752 in Neustettin gerichtlich festgesetzt) |
Meile
1 Meile | = 22 500 Fuß |
1 Meile | = 1875 rheinländische Ruthen |
Flächenmaße
Quadratrute
1 alt pom. Rute x 1 alt pom. Rute | = 21,81 m2 [1930] |
Morgen
Bei der Einheit Morgen ist zwischen pommerschen und magdeburgischen zu unterscheiden.
Um einen pom. Morgen abzumessen benutzte man ein 10 Ruten langes Seil und spannte es einmal in die eine und dreimal in die andere Richtung. (10 x 30 Ruten)
1 pom. Morgen | = 300 Quadratruten |
1 pom. Morgen | = 6550 m2 (Quadratmeter) |
1 pom. Morgen | = 2 Morgen und 102 Ruten Magdeburger Maß |
Hufe
Bei der Hufe handelt es sich um ein Landmaß, das auf dem pom. Landtag 1616 wie folgt festgesetzt: (Natürlich gab es die Einheit schon seit der Besiedlung Pommerns.)
Hakenhufe | = 15 pom. Morgen |
dt. Landhufe | = 30 pom. Morgen |
Hägerhufe | = 60 pom. Morgen |
Die Hägerhufe wurde auch flämische Hufe genannt.
1 Hakenhufe | = 15 pom. Morgen | = 38 1/2 magd. Morgen | = 9,82 ha |
1 dt. Landhufe | = 30 pom. Morgen | = 77 magd. Morgen | = 19,65 ha |
1 Hägerhufe | = 60 pom. Morgen | = 154 magd. Morgen | = 39,30 ha |
Hohlmaße (Raummaße)
Scheffel
1714 wurde in Pommern die Ungleichheit der Hohlmaße durch die Einführung des Berliner Scheffels behoben.
12 Scheffel | = 1 Drömt [15. Jh., Rügen] |
96 Scheffel | = 1 Last [15. Jh., Rügen] |
Drömt
1 Drömt | = 12 Scheffel [15. Jh., Rügen] |
8 Drömt | = 1 Last [15. Jh., Rügen] |
Last
1 Last | = 8 Drömt [15. Jh., Rügen] |
1 Last | = 96 Scheffel [15. Jh., Rügen] |
Gewichte
Getreide
1 Scheffel | = 30 kg [?] |
1 Scheffel Roggen | = 80 Pfund [1909, Kr. Naugard] |
1 Wispel | = 10 Zentner |
Berufe und Amtsbezeichnungen
Instmann
Ein Instmann ist in Ostdeutschland bis ins 19. Jahrhundert ein landwirtschaftlicher Arbeiter, der sich in einer Gutsherrschaft auf dem Dorfe oder dem Gute einmietete, Vieh hielt und Land pachtete und daneben den Taglohn auf dem Gute arbeitete (Instverhältnis). Die Insthäuser lagen häufig als abgesonderte Instsiedlung vom Gutshof getrennt in Form eines Strassendorfes. Nach der Bauernbefreiung wurden die Instleute allmählich zu Gutstagelöhnern und die Bezeichnung ging auf diese ueber.
Aus: Haberkern/Wallach: Hilfswörterbuch fuer Historiker, 8. Auflage, Tübingen 1995
Schulze
Freischulzen – Setzschulzen
Aufgaben: landesherrliche Abgaben einsammeln und abführen, Polizei des Dorfes handhaben das Dorf oder Schulzengericht und dem Beisitz bäuerlicher Schöffen zu hegen. (zuständig für geringere Strafsachen) Von den verhängten Geldbußen, die meist 4 Schillinge nicht übersteigen durften erhielt der Schulze einen Anteil.