Kleines Lexikon der Pommern

Der pommersche Greif

Der Greif ist ein Märchen- und Fabelwesen und als solches ein Riesenvogel mit Menschenkopf und Löwentatzen. Das Wort stammt letztendlich aus dem Assyrischen und gelangt über das Griechische und Lateinische ins Germanische. Das pommersche Herzogshaus führte seit 1241 den Greifen in ihrem Wappen und wird deshalb auch als “Geschlecht der Greifen” bezeichnet: Mit Bogislaw XIV. starb 1637 das Geschlecht der Greifen in der männlichen Linie aus.

  • Barnim I.
  • Barnim II.
  • Barnim III.
  • Barnim IV.
  • Barnim V.
  • Barnim VI.
  • Barnim VII.
  • Barnim VIII.
  • Barnim XI.
  • Barnim XII.
  • Bogislaw I.
  • Bogislaw II.
  • Bogislaw IV.
  • Bogislaw V.
  • Bogislaw VI.
  • Bogislaw VII.
  • Bogislaw VIII.
  • Bogislaw IX.
  • Bogislaw X.
  • Bogislaw XIII.
  • Bogislaw XIV.
  • Erdmann
  • Erich I.
  • Erich II.
  • Franz I.
  • Franz II.
  • Georg I.
  • Joachim
  • Johann
  • Johann Friedrich
  • Kasimir I.
  • Kasimir II.
  • Kasimir IV.
  • Kasimir V.
  • Kasimir VI.
  • Kasimir VII.
  • Kasimir IX.
  • Otto I.
  • Otto II.
  • Otto III.
  • Philip
  • Ratibor I.
  • Swantibor III.
  • Swantibor IV.
  • Swantibor V.
  • Ulrich
  • Wartislaw I.
  • Wartislaw III.
  • Wartislaw IV.
  • Wartislaw V.
  • Wartislaw VI.
  • Wartislaw VII.
  • Wartislaw VIII.
  • Wartislaw IX.
  • Wartislaw X.

Maßeinheiten

Dies stellt einen ersten Versuch dar, den Lesern etwas Klarheit über die pommerschen Maße zu verschaffen. Einige Dinge sind allerdings noch mit Vorsicht zu genießen, da keine Spezialiteratur vorlag, sondern die Informationen nur aus diversen Büchern extrahiert wurde. Vielleicht findet es der Leser trotzdem interessant.
Bei Hinweisen, Ergänzungen und Fehlern bin ich über eine E-mail sehr dankbar.

Längenmaße

Fuß

1 Fuß= 0,292 m
12 Fuß= 1 rheinländische Rute
16 Fuß= 1 alte pommersche Rute

Rute

Bei der Rute ist zwischen alte pommerscher, neuer pommerscher und rheinländischer Rute zu unterscheiden.

1 alt pom. Rute= 16 Fuß
1 alt pom. Rute= 14 Fuß 10 2/3 Zoll [1930]
1 alt pom. Rute= 4,67 m [1930]
1 rheinländische Rute= 12 Fuß
1875 rheinländische Ruten= 1 Meile (1752 in Neustettin gerichtlich festgesetzt)

Meile

1 Meile= 22 500 Fuß
1 Meile= 1875 rheinländische Ruthen

Flächenmaße

Quadratrute

1 alt pom. Rute x 1 alt pom. Rute= 21,81 m2 [1930]

Morgen

Bei der Einheit Morgen ist zwischen pommerschen und magdeburgischen zu unterscheiden.
Um einen pom. Morgen abzumessen benutzte man ein 10 Ruten langes Seil und spannte es einmal in die eine und dreimal in die andere Richtung. (10 x 30 Ruten)

1 pom. Morgen= 300 Quadratruten
1 pom. Morgen= 6550 m2 (Quadratmeter)
1 pom. Morgen= 2 Morgen und 102 Ruten Magdeburger Maß

Hufe

Bei der Hufe handelt es sich um ein Landmaß, das auf dem pom. Landtag 1616 wie folgt festgesetzt: (Natürlich gab es die Einheit schon seit der Besiedlung Pommerns.)

Hakenhufe= 15 pom. Morgen
dt. Landhufe= 30 pom. Morgen
Hägerhufe= 60 pom. Morgen

Die Hägerhufe wurde auch flämische Hufe genannt.

1 Hakenhufe= 15 pom. Morgen= 38 1/2 magd. Morgen= 9,82 ha
1 dt. Landhufe= 30 pom. Morgen= 77 magd. Morgen= 19,65 ha
1 Hägerhufe= 60 pom. Morgen= 154 magd. Morgen= 39,30 ha

Hohlmaße (Raummaße)

Scheffel

1714 wurde in Pommern die Ungleichheit der Hohlmaße durch die Einführung des Berliner Scheffels behoben.

12 Scheffel= 1 Drömt [15. Jh., Rügen]
96 Scheffel= 1 Last [15. Jh., Rügen]

Drömt

1 Drömt= 12 Scheffel [15. Jh., Rügen]
8 Drömt= 1 Last [15. Jh., Rügen]

Last

1 Last= 8 Drömt [15. Jh., Rügen]
1 Last= 96 Scheffel [15. Jh., Rügen]

Gewichte

Getreide

1 Scheffel= 30 kg [?]
1 Scheffel Roggen= 80 Pfund [1909, Kr. Naugard]
1 Wispel= 10 Zentner

Berufe und Amtsbezeichnungen

Instmann

Ein Instmann ist in Ostdeutschland bis ins 19. Jahrhundert ein landwirtschaftlicher Arbeiter, der sich in einer Gutsherrschaft auf dem Dorfe oder dem Gute einmietete, Vieh hielt und Land pachtete und daneben den Taglohn auf dem Gute arbeitete (Instverhältnis). Die Insthäuser lagen häufig als abgesonderte Instsiedlung vom Gutshof getrennt in Form eines Strassendorfes. Nach der Bauernbefreiung wurden die Instleute allmählich zu Gutstagelöhnern und die Bezeichnung ging auf diese ueber.
Aus: Haberkern/Wallach: Hilfswörterbuch fuer Historiker, 8. Auflage, Tübingen 1995

Schulze

Freischulzen – Setzschulzen
Aufgaben: landesherrliche Abgaben einsammeln und abführen, Polizei des Dorfes handhaben das Dorf oder Schulzengericht und dem Beisitz bäuerlicher Schöffen zu hegen. (zuständig für geringere Strafsachen) Von den verhängten Geldbußen, die meist 4 Schillinge nicht übersteigen durften erhielt der Schulze einen Anteil.

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